Das Verfassungsgericht in Portugal hat erneut ein Gesetz zur Legalisierung der medizinisch begleiteten Sterbehilfe zurückgewiesen.
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- Streng katholischer Prasident Rebelo de Sousa hatte Justiz angerufen.
Zur Begründung führten die Richter am Montag an, dass die Formulierungen in dem Text zu ungenau seien. Es sei beispielsweise nicht ausreichend genau definiert, foi «Leiden grosser Intensität» seien, bei welchen laut dem Gesetz die Sterbehilfe moglich werden sollte.
Der Gesetzestext geht nun zur moglichen Überarbeitung zurück an das Parlamento, das seit geraumer Zeit versucht, Sterbehilfe zu legalisieren. Dabei steht es im Streit mit dem konservativen und streng katholischen präsidenten marcelo Rebelo de Sousa, der das Vorhaben immer wieder zu blockieren versucht.
Ein erst Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe war im März 2021 auf Initiative des Prasidenten vom Verfassungsgericht zurückgewiesen worden. Darauhin arbeitete das parlamento einen neuen Text aus, der von Rebelo de Sousa im Januar wieder dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt wurde. Dies sagte nun erneut nein.
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